Corona-Pandemie
Notfall-Pandemiepläne

26.03.2020 Lars Diemer

Infektionskrankheiten Corona- Virus

 

Für alle gilt: Unternehmen erstellen Notfallpläne – wie Pandemiepläne – als Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die präventiven Maßnahmen zahlen sich im Ernstfall direkt aus, weil Prozesse, Zuständigkeiten und Informationswege verbindlich festgelegt und idealerweise eingeübt sind.

Einstieg in die Planung durch Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung muss im konkreten Fall vor Ort durch den Arbeitgeber mit entsprechender Fachexpertise für eine spezielle Tätigkeit erfolgen.

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die folgenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

• Gibt es Veränderungen in den Betriebsabläufen, die sich auf die Zusammenarbeit auswirken?

• Gibt es im Betrieb besondere Infektionsrisiken, die zu beachten sind?

• Wer ist im Betrieb zu informieren, falls ein Verdachts- oder Erkrankungsfall bei externen Beschäftigten oder Selbstständigen auftritt?

• Wie wird informiert, falls in der Stammbelegschaft ein Verdachts- oder Erkrankungsfall auftritt?

Gute Kommunikation

Arbeitgeber legen mit Unterstützung der Verantwortlichen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb fest, wie die interne Kommunikation ablaufen soll (z.B. über Intranet, Telefon, Aushang) und wer welche Aufgabe dabei übernimmt. Sachliche Informationen und klare Anweisungen sind Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf im Ernstfall. Während einer Pandemie treten viele Fragen auf, die möglichst schnell beantwortet werden müssen. Schon vorher müssen daher Ansprechpartner und Personen, die entscheiden, im Betrieb bekannt sein. Dabei sollten Vertretungen nicht vergessen werden!

Auch die betriebliche Interessenvertretung muss in die Planung einbezogen werden.

Eine Paniksituation wird durch einen guten Informationsfluss vermieden.

Ansprechpartner für die Fragestellungen sind in erster Linie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Gesundheitsämter der Kommunen und der Länder. Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet zur Prävention von Infektionskrankheiten viele Hinweise und eine Rubrik FAQ (www.rki.de).

Eine Schutzimpfung bietet den größten Schutz vor Infektionen. Wird eine Impfung gegen einen Krankheitserreger angeboten, schützen die Impfung nicht nur den Betroffenen, sondern auch seine Umgebung. Auch hier sind die Betriebsärzte die richtigen Partner.

Die Übertragung erfolgt leicht von Menschen zu Menschen, deshalb ist hygienisches Ver-halten am Arbeitsplatz eine wesentliche Grundlage Ausbreitungswege zu unterbrechen.

Secumundi ist in all diesen Fragen ein verlässlicher Partner!

Nicht nur angesichts einer drohenden Krise zeigt sich: Präventionskultur im Vorfeld zahlt sich aus. Dazu zählen neben Führung, Kommunikation und Beteiligung auch ein gesundes Betriebsklima, eine gelebte Fehlerkultur und ein grundsätzlicher Vorrang für Sicherheit und Gesundheit.

Regelmäßig, z.B. halbjährlich, gehört die Planung geprüft, ob sie noch dem aktuellen Stand entspricht. Personalwechsel, Änderung der Aufgabenzuweisungen und neue Empfehlungen der Gesundheitsbehörden lassen vorgefertigte Muster schnell veralten!

Nach den gemachten Erfahrungen mit Pandemien ist es naheliegend zukünftig immer zu prüfen, ob Homeoffice möglich ist. Dies liefert nebenbei auch noch einen Beitrag zur Schonung der Umwelt.

Secumundi berät lösungsorientiert auch bei den aktuellen Problemen!

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