Neue Abstandsregelung im Einzelhandel

09.06.2020 Lars Diemer

Neue Abstandsregel: 1/10qm

  • Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln 1,5m eingehalten werden können.
  • Die Anzahl der anwesenden Personen (einschließlich der Beschäftigten) ist nun auf 1 Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. 
  • In Geschäften, deren Verkaufsfläche kleiner als 20qm ist, sind maximal 2 Personen erlaubt
    „Die Anzahl der Kunden im Geschäft ist in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so zu begrenzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die Anzahl der anwesenden Personen, einschließlich der Beschäftigten, ist auf eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zu beschränken. Abweichend von Satz 2 dürfen sich in Geschäften, die weniger als 20 Quadratmeter groß sind, maximal 2 Personen, einschließlich der Beschäftigten, aufhalten.“ (§ 3 (3) Corona-Verordnung Einzelhandel vom 9. Juni 2020)

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